Das Arbeitsrecht ist in einer Vielzahl von Gesetzen geregelt - u.a. BGB, KSchG, ArbZG, TzBfG, BUrlG, EntgeltfortzahlungsG, BEEG, MuSchG, GewO, PflegezeitG, FamilienpflegezeitG, NachweisG, ArbSchG, AltersteilzeitG, AGG, AÜG, BetrVG, MitbestG, SprAuG, TVG -. Über die bundesdeutschen gesetzlichen Regelungen hinaus wird das Arbeitsrecht erheblich geprägt durch europäische Richtlinien und durch die Rechtsprechung.
Die Sozietät Poppe verfügt über 2 Fachanwälte für Arbeitsrecht. Damit ist für Sie eine Verbesserung der Erreichbarkeit, Reaktionsschnelligkeit und die erforderliche Effektivität bei der Durchführung Ihres Mandats und der Verfolgung Ihrer Interessen gewährleistet.
Zu unserem Leistungsspektrum zählen alle Tätigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.
Wir beraten und vertreten im gesamten individuellen Arbeitsrecht, insbesondere zu den nachfolgenden Themen:
- Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und Befristungen in Arbeitsverträgen
- Abmahnung
- Arbeitszeit – Vollzeit, Teilzeit, Brückenteilzeit
- Zahlungsansprüchen ((tarif-)vertragsgemäße Vergütung, Überstunden, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Weihnachtsgeld, Sonderzahlung)
- Versetzung, Umsetzung
- Urlaub
- Dienstwagen
- Freistellung
- Betriebliches Eingliederungsmanagement - BEM
- Mutterschutz, Elternzeit
- Arbeitszeugnis und Zwischenzeugnis
- Änderungskündigung
- Kündigung – betriebs-, personen- und verhaltensbedingte Kündigungen und Kündigung im „Kleinbetrieb“ sowie außerordentliche fristlose Kündigungen
- Kündigungsschutz
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Führung arbeitsgerichtlicher Kündigungsschutzverfahren und arbeitsgerichtliche Klärung von Einzel- und grundsätzlicher Fragen
- Abfindungen
- Betriebsübergang
Im kollektiven Arbeitsrecht beraten und vertreten wir (u. a. Rechte und Pflichten des Betriebsrates in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten, Betriebsvereinbarungen, Beschlussverfahren, Einigungsstellenverfahren) Arbeitgeber und Betriebs-/Personalräte und führen hierzu auch Schulungen durch.
Im gesellschaftsrechtlichen Bereich stehen wir Ihnen bei der Prüfung und Gestaltung von Geschäftsführeranstellungsverträgen, der außergerichtlichen Beilegung dienstvertraglicher Streitigkeiten, Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen sowie der Vertretung vor den zuständigen Gerichten zur Verfügung.