Vereinsrecht

Ein Verein ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen, die ein gemeinschaftliches Ziel verfolgen.

Diese Ziele können fast jeden Lebensbereich betreffen, vom Sport über die Kultur bis hin zu religiösen Zielen. Viele Deutsche sind Mitglieder in Vereinen und ständig werden neue Vereine gegründet.

Auch hier ist der Notar ein erfahrener Ansprechpartner. Wir beraten Sie bei der Gestaltung der Satzung und der Frage der steuerlichen Anerkennung.

Wollen Sie einen eingetragenen Verein gründen, der Rechtsfähigkeit besitzt, übernehmen wir für Sie die Anmeldung zum Vereinsregister.