Rechtsanwalt und Notar
Dr. Jürgen Heinrich
Fachanwalt für Steuerrecht
Steuerberater
Dipl. Kaufmann
Partner
Dr. Jürgen Heinrich berät Mandanten in gesellschafts- und steuerrechtlichen Fragen. Als Notar begleitet er Gründungen, Umwandlungen und Übertragungen von Unternehmungen aller Rechtsformen.
Ein weiterer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt in der Beratung von Mandanten bei der Vermögens- sowie Unternehmensnachfolge sowohl in zivilrechtlicher, insbesondere erbrechtlicher Hinsicht, als auch in steuerlicher Hinsicht.
Durch seine Expertise als Steuerberater und Diplom-Kaufmann verfügt Dr. Heinrich in gesellschaftrsrechtlichen sowie Fragen der Vermögensnachfolge über besonders hohe Kompetenz für seine Mandanten die optimale Gestaltung zu finden.
- Jahrgang 1963
- Studium an der Universität Hamburg
- seit 1994 Rechtsanwalt
- seit 1998 Steuerberater
- seit 1999 Sozietät POPPE
- seit 2004 Notar
04/2003 | Kommentar mit StB Schultze zu FG Rheinland-Pfalz v. 28.10.2002 -1K 1807/99-, in: FR Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht, Heft 8 2003, S. 412 ff, 415 |
03/2003 | Marktrendite bei Finanzinnovationen ohne ermittelbare Emissionsrendite verfassungswidrig? Mit StB Schultze in: Neue Wirtschafts-Briefe, Heft 10 2003, S. 649-650 |
03/2002 | Die teilweise übernommene oder auferlegte Erbschaftssteuer, in: ZEV - Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, Heft 3 2002, S. 98-101 |
1993 | Unterhaltsanspruch nach Aufhebung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Dissertation |
Sekretariat
Frau Isik-Sönnichsen
jisik-soennichsen@poppe.lawTel.: 0 41 01 / 560-435
Fax: 0 41 01 / 560-444