Mietrecht

Die Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter eines Gewerbeobjektes (Gewerberaummietrecht) oder einer Wohnung (Wohnraummietrecht) werden durch das Mietrecht geregelt. Überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch sind die mietrechtlichen Bestimmungen enthalten, zu denen eine umfangreiche Rechtsprechung ergangen ist und weiter ergehen wird.

Im Gewerberaummietrecht räumt das Gesetz den Mietvertragsparteien bei der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung und Beendigung des Mietverhältnisses noch weitgehend Gestaltungsfreiheit ein, die indes durch die Rechtsprechung vermehrt Einschränkungen erfährt. Gerade die pandemiebedingten Beeinträchtigungen haben die Wichtigkeit einer guten Gestaltung von Mietverträgen gezeigt.

Im Wohnraummietrecht ist diese Gestaltungsfreiheit durch die Sozialbindung des Eigentums erheblich eingeschränkt. Dieser Mieterschutz im Wohnraummietrecht begrenzt den Vermieter bei der Durchsetzung seiner Interessen und Geltendmachung seiner Rechte sehr. So etwa kann der Vermieter im Unterschied zum Mieter nicht ohne einen Grund kündigen und muss, auch wenn er einen gesetzlichen Grund zur Kündigung - wie Zahlungsverzug oder Eigenbedarf - haben sollte, formelle und materielle Voraussetzungen erfüllen, um sein Recht mit Erfolg durchsetzen zu können. Vorgaben von Gesetz und Rechtsprechung zu Inhalt, Form und Frist machen es für den Vermieter geradezu unmöglich, ohne juristische Beratung ein Mietverhältnis fehlerfrei zu gestalten, zu „leben" und abzuwickeln. So ist etwa die Durchführung einer Mieterhöhung oder einer Modernisierung derart formalisiert, dass Fehler vorprogrammiert sind; entsprechendes gilt für die Einbeziehung einer Klausel in den Mietvertrag, die häufig unwirksam ist, da sie als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) einer Prüfung nach den §§ 305 f. BGB nicht standhält. Auch die Unkenntnis von gesetzlichen Fristen kann zum Verlust von Ansprüchen führen.

Wir beraten und vertreten im Gewerberaum- und Wohnraummietrecht Vermieter und Mieter, insbesondere zu den nachfolgenden Themen:

  • Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen und sonstigen mietrechtlichen Vereinbarungen
  • Zeitmietvertrag
  • Verlängerungsoption
  • Kündigungsausschluss
  • bauliche Veränderungen
  • Instandhaltung/Instandsetzung
  • Modernisierung
  • Mängel
  • Mietminderung
  • Staffelmiete
  • Indexmiete
  • Mieterhöhung
  • Abmahnung
  • Mietrückstand
  • Ordentliche und außerordentliche fristlose Kündigung
  • Aufhebungsvertrag
  • Schönheitsreparaturen
  • Schäden bei Rückgabe des Mietobjektes
  • Kaution
  • mietrechtliche Rechtsstreitigkeiten, wie Räumungsklage, Zahlungsklage
  • Zwangsvollstreckung