Das Gesetz ordnet in vielen Fällen die Einhaltung der notariellen Form als Wirksamkeitsvoraussetzung erbrechtlicher Verfügungen an, wie z.B. bei Abschluss eines Erbvertrages, bei Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträgen oder beim Erbschaftskauf oder der Übertragung von Erbteilen.
Die Beratung bei der Planung der Vermögensnachfolge – auch bei internationalen Sachverhalten –, der Errichtung und die Beurkundung letztwilliger Verfügungen wie Testament und Erbvertrag gehört zu den Kernbereichen des im Erbrecht tätigen Notars.
Zu einer umfassenden Beratung und Betreuung gehört auch die Konzeption von lebzeitigen Übertragungsgeschäften zur optimalen erbschaftssteuerlichen Gestaltung und zur Vorbereitung und einer möglichst Steuer vermeidenden Unternehmensnachfolge.
Zusätzlich sorgen wir auf Wunsch für die Registrierung Ihrer Verfügungen im Zentralen Testamentsregister bei der Bundesnotarkammer und für die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.
Die Aufnahme und Formulierung von Erbscheinsanträgen und bei Bedarf die Vertretung in streitigen Erbscheinsverfahren gehören ebenso zu den Aufgaben des erbrechtlich tätigen Notars.
Unsere im Erbrecht spezialisierten Notare, die sich permanenter Fortbildung unterziehen, stehen Ihnen bei der individuellen Lösung Ihrer letztwilligen Vorstellungen und Wünsche zur Verfügung.