Rechtsanwältin
Kerstin B. Blum
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Industriekauffrau
Partnerin
Rechtsanwältin Kerstin B. Blum ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht.
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht berät sie Unternehmen, Führungskräfte und Arbeitnehmer im Individual- und Kollektivarbeitsrecht und vertritt die Interessen ihrer Mandanten außergerichtlich und in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.
Schwerpunkt ihrer Tätigkeit im Individualarbeitsrecht ist die strategische Beratung, die Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen und sonstigen arbeitsrechtlichen Vereinbarungen sowie die Interessenvertretung und das Führen von Verhandlungen in Trennungsprozessen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Als Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht ist Rechtsanwältin Kerstin B. Blum für Vermieter, Mieter, die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, einzelne Wohnungseigentümer und Verwalter der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer beratend, außergerichtlich und gerichtlich tätig. Im Mietrecht erfasst ihre Tätigkeit das gewerbliche Mietrecht und das Wohnraummietrecht. Schwerpunkt im Bereich des Gewerberaummietrechts ist die Prüfung und Gestaltung von Mietverträgen und sonstigen mietrechtlichen Vereinbarungen.
Soweit im Rahmen der Beratung Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten entstehen, bilden Rechtsanwältin Kerstin B. Blum und ihre Kollegen, deren weiteres Fachwissen gefragt ist, ein Team, um ihre Mandanten kompetent zu beraten und zu vertreten.
- Jahrgang 1968
- Ausbildung zur Industriekauffrau in einem international tätigen Unternehmen des Gesundheitswesens
- Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Hamburg und der Georg-August-Universität Göttingen
- seit 2000 Rechtsanwältin der Sozietät POPPE
- seit 2006 Fachanwältin für Arbeitsrecht
- seit 2006 Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht