Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht umfasst eine sehr große Spannbreite von Rechtsgebieten, die Streitigkeiten zwischen Bürgern und Behörden (dem „Staat“) betreffen. Gesetze, Verordnungen und Satzungen, aber auch öffentlich-rechtliche Verträge sind im Verwaltungsrecht nahezu unüberschaubar und werden heute vielfach auch noch durch das Europäische Recht überlagert und mitbeeinflusst.

Deshalb berät und vertritt unser Fachanwalt für Verwaltungsrecht die öffentliche Verwaltung seit Jahrzehnten ebenso schwerpunktmäßig, wie auch Bürger, die sich gegen rechtswidriges staatliches Handeln, insbesondere bei (begehrten oder abzuwehrenden) behördlichen Bescheiden zur Wehr setzen wollen.

Wir unterstützen und helfen Ihnen rechtsberatend und in der Vertretung vor allen deutschen Verwaltungsgerichten in vielen Bereichen des Verwaltungsrechts, insbesondere im Bereich des Baugesetzbuchs, der Landesbauordnung, des Bundesimmissionsschutzgesetzes, des Kommunalabgabengesetzes und des Landesbeamtenrechts. Dies ist allerdings nur ein kleinerer Ausschnitt unserer beratenden Tätigkeiten. Unsere Beratungs- und Vertretungsschwerpunkte liegen im Wesentlichen – keinesfalls aber abschließend – in folgenden Bereichen: