Immobilienrecht

Die Eigentümer, Verkäufer und Käufer von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentumsrechten (z.B. Ladengeschäften, Gewerberäumen, Tiefgaragenstellplätzen etc.) benötigen für den Abschluss und die Abwicklung von Grundstücksgeschäften regelmäßig rechtliche Informationen. Nur so lassen sich die erforderlichen Verträge rechtssicher gestalten, damit diese auch zu dem angestrebten Erfolg führen und für die Beteiligten keine rechtlichen Nachteile entstehen.


Weiterhin müssen die an solchen Grundstücksgeschäften Beteiligten Kenntnisse von den Rechtsfolgen der Belastungen von Grundstücken mit Dienstbarkeiten, Reallasten, Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden haben. Solche Rechte sind häufig nicht nur im Zusammenhang mit dem Abschluss von Verträgen zu begründen sondern auch, nachdem das Eigentum an Grundstücken oder Wohnungs-/Teileigentumsrechten bereits erworben wurde.


Häufig möchten Eigentümer auch Nießbrauchrechte und Wohnungsrechte bestellen. Oder ein privates Vorkaufsrecht soll im Grundbuch eingetragen oder ausgeübt werden. Hier bedarf es einer intensiven Beratung, in der dem Betroffenen die Bedeutung dieser Rechte, deren Vor- und Nachteile und auch die jeweiligen steuerlichen Folgen erläutert werden müssen.


Immer größere Bedeutung in der Praxis erlangen auch unentgeltliche Grundstücksüberlassungen (Schenkungen). Dabei ist insbesondere auch die Sicherung der „Rückholung“ verschenkter Immobilien, z.B. im Falle einer Scheidung, einer Zwangsvollstreckung in die Immobilie oder auch in anderen vom Überlasser gewünschten Fällen (individuelle Gestaltung) zu beachten. Auch die Frage, ob der Wert „verschenkter“ Immobilien im Falle des Todes des Schenkers gegenüber etwaigen Miterben im Rahmen einer dann zu erfolgenden Erbauseinandersetzung auszugleichen ist, ist bereits im Rahmen des zu schließenden Überlassungsvertrags zu regeln, da später hierüber in der Regel die erforderliche übereinstimmende Vereinbarung zwischen den Parteien des Überlassungsvertrags nicht mehr zustande kommt.

Schließlich entsteht oft Streit über bereits abgeschlossene Grundstückskaufverträge. Der Käufer fühlt sich vom Verkäufer getäuscht oder Verkäufer/ Käufer erfüllen die ihnen obliegenden Verpflichtungen nur unzureichend. Hier gilt es, die Interessen der jeweils betroffenen Vertragspartei durchzusetzen.

Dieses sind nur einige Beispiele der Probleme, die wir im Immobilienrecht in unserer anwaltlichen Praxis lösen müssen. Die Kanzlei POPPE verfügt auch in diesem Fachgebiet über eine in bereits jahrzehntelanger Tätigkeit erworbene Erfahrung. Es gibt kaum ein Problem, das wir nicht für Sie lösen können. Wir helfen Ihnen gern und vertreten engagiert Ihre Interessen.

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