Die Begründung von Wohnungseigentum ermöglicht es, auf einem Grundstück und innerhalb eines Gebäudes mehrere selbständige Eigentumseinheiten zu schaffen.
Heute werden zudem immer mehr Doppelhäuser und sogar Einfamilienhäuser in Form von rechtlich selbständigen Wohnungseigentumsrechten konstituiert. Die Aufteilung von Doppel- oder Einzelhäusern in selbständige Wohnungseigentumsrechte auf einem Grundstück ermöglicht nämlich eine intensivere Bebauung als bei einem real geteilten Grundstück.
Das Leben in einer Eigentumswohnung – auch wenn es sich hierbei um ein Einzel- oder Doppelhaus handelt – führt zwangsläufig dazu, dass die jeweiligen Eigentümer sich „näher“ kommen, als dieses beim Leben auf jeweils real geteilten Grundstücken der Fall ist. Hierdurch können bei Fragen wie bspw. Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen oder der Nutzung der Wohnung schnell Konflikte entstehen.
Viele solcher Konflikte können Sie vermeiden, indem Sie bereits im Rahmen der für die Begründung von Wohnungseigentum erforderlichen Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, die beurkundet werden müssen, Regelungen schaffen, die das gedeihliche Zusammenleben der Wohnungseigentümer fördern.
Ihr Grundstück ist in der Regel auch mehr wert, wenn Sie dieses in der Form der Bildung rechtlich selbständigen Wohnungseigentums intensiver bebauen können, als dieses bei einem real geteilten Grundstück möglich wäre.
Die Auseinandersetzung mit wohnungseigentumsrechtlichen Fragen erfordert eine sehr große praktische Erfahrung und intensive, durch ständige Fortbildung aktualisierte Rechtskenntnisse. Über beides verfügen wir. Vertrauen Sie sich uns an. Wir werden Sie erfolgreich betreuen und die passende Gestaltung für Sie finden.