Bau- und Architektenrecht
In kaum einem Rechtsgebiet wird so umfangreich und lange sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich gestritten, wie im privaten Bau- und Architektenrecht. Langjährige spezialisierte anwaltliche Kenntnisse und gerichtliche Erfahrungen sind deshalb von größter Bedeutung auch für Ihre erfolgreiche Beratung und Vertretung. Wir unterstützen und begleiten Sie dabei von Anfang an konsequent.
Das private Bau- und Architektenrecht beschäftigt sich insbesondere mit den Rechten und Pflichten von privaten und öffentlichen Auftraggebern („Bauherren“), aber auch von Handwerkern, Architekten und Ingenieuren sowie sonstigen Baubeteiligten. Dabei sind die strategisch richtige Ausrichtung sowie die Durchsetzung Ihrer Ansprüche und deren Sicherung in einem möglichst frühzeitigen Stadium für uns von grundlegender Bedeutung und wesentliches Anliegen.
Ihnen steht ein seit Jahrzehnten im privaten Bau- und Architektenrecht schwerpunktmäßig tätiger Fachanwalt zur Seite, der Sie in allen Fragen „am Bau“ beratend und selbstverständlich auch umfassend außergerichtlich sowie gerichtlich vertreten wird.
Häufig besteht Vertretungsbedarf - jedoch keinesfalls abschließend - in folgenden Schwerpunktnachfragebereichen:
- Mängelansprüche/Gewährleistung
- Abnahme
- Verjährung
- Beweissicherung
- Zurückbehaltungsrechte/Sicherheiten (Bürgschaften)
- Vertragsgestaltung und Vertragsprüfung (Bauträgerverträge, Handwerkerverträge, Architektenverträge, Wohnungs-und Grundstückskaufverträge sowie Projektverträge
- Kündigung/Rücktritt/Vertragsbeendigung
- Schadensersatz/Ersatzvornahmekosten/Minderung
- Arglisthaftung („versteckte“ Mängel)
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (das Kleingedruckte)