Notare

In vielen wichtigen Lebensbereichen ist für Erklärungen und Verträge die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben.
Aber auch dort, wo ein solcher Formzwang grundsätzlich nicht besteht, wie z.B. bei einem Testament, ist eine ausführliche Beratung durch den Notar und die Beurkundung einer solchen Erklärung oftmals sinnvoll, um rechtliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.

Der Notar als Träger eines öffentlichen Amtes ist unparteiischer Berater für komplizierte und folgenreiche Rechtsangelegenheiten. In der Wahl des Notars sind die Beteiligten frei, unabhängig von ihrem Wohnort oder z.B. der Lage eines Grundstücks.

Die bei einem Notar anfallenden Gebühren sind bundeseinheitlich in dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und damit im gesamten Bundesgebiet gleich.

Die Sozietät Poppe ist in allen notariellen Angelegenheiten für Sie tätig. In unserer Notarabteilung stehen Ihnen 4 Notare mit zum Teil besonderen fachlichen Schwerpunkten zur Verfügung. Ein umfassendes und kompetentes notarielles Dienstleistungsangebot ist somit gewährleistet.

Wir verfügen über mehr als 10 Mitarbeiter, die ausschließlich in der Notarabteilung tätig sind, sodass auch eine zeitnahe Bearbeitung aller notariellen Vorgänge sicher gestellt ist.

Wir sind online mit allen Norddeutschen Grundbuchämtern verbunden, einschließlich der Grundbuchämter in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Brandenburg.

Beraten - Beurkunden - Beglaubigen

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