Erbrecht
Die anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht ist vielfältig.
So berät der Rechtsanwalt hinsichtlich der Erbenfeststellung und der Erwirkung von Erbscheinen, der Annahme oder Ausschlagung von Erbschaften oder Vermächtnissen, Geltendmachung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen, Formulierung von Erbauseinandersetzungsverträgen, er prüft von Dritten aufgesetzte Erbverträge und Überlassungsverträge zur Durchführung der vorweggenommenen Erbfolge.
Bei überschuldeten Nachlässen berät er über haftungsbeschränkende Maßnahmen zur Vermeidung der Haftung mit dem Eigenvermögen für Erblasserschulden.
Unsere im Erbrecht spezialisierten Anwälte (Fachanwalt für Erbrecht) vertreten Sie außergerichtlich zur Durchsetzung Ihrer Interessen in einer Erbengemeinschaft, der Abwehr oder der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen wegen lebzeitiger Zuwendungen durch den Erblasser oder Ansprüchen aus Vermächtnissen. Zwar liegt unser Hauptaugenmerk auf der einvernehmlichen Lösung erbrechtlicher Konflikte, um emotional belastende und kostenintensive gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. In den Fällen, in denen das nicht möglich ist, werden wir Ihr Recht mit gerichtlicher Hilfe erkämpfen und durchsetzen.
Diese Leistungen bieten wir Ihnen selbstverständlich auch in den immer häufiger werdenden Fällen mit Auslandsbezug, also auf dem Gebiet des internationalen Erbrechts an.
Des Weiteren sind wir auf dem Gebiet der Testamentsvollstreckung tätig, sowohl beratend als auch in der Rolle des Testamentsvollstreckers.
Profitieren Sie von der vielfältigen prozessualen Erfahrung unserer im Erbrecht tätigen Rechtsanwälte vor Gerichten in ganz Deutschland.