Bau- und Architektenrecht
Schadensersatz / Ersatzvornahmekosten
Die Durchsetzung von Mängelansprüchen ist ein Kernbereich der anwaltlichen Tätigkeit im Bau- und Architektenrecht. Insbesondere beraten wir Sie über Möglichkeiten, Schadensersatz von Ihrem Vertragspartner wegen Baumängeln oder Kosten für die Ersatzvornahme durchzusetzen, wenn andere Handwerksunternehmen nunmehr die Leistungen fertigstellen müssen, teilweise zu viel höheren Kosten als der Handwerker, dessen Vertrag bei Ihnen in die Krise geraten ist.