Gesellschaftsrecht

Anteilsübertragung / M&A Transaktionen

Bei der Übertragung eines Anteils an einer Gesellschaft oder eines ganzen Unternehmens gibt es für Verkäufer wie Käufer zahlreiche Fallstricke zu beachten. Neben der konkreten Abwicklung der Transaktion mit der Zahlung des Kaufpreises und dem Zeitpunkt des Übergangs der Anteile stehen hier vor allem die vom Verkäufer abzugebenden Garantien und die angemessene Verteilung von Haftung und Risiko zwischen Verkäufer und Käufer im Mittelpunkt. Mit der jahrzehntelangen Erfahrung bei der Betreuung von Anteilsübertragungen und M & A-Transaktionen stehen wir Ihnen hier als verlässlicher Berater zur Seite.