Verwaltungsrecht

Öffentliches Baurecht

Im öffentlichen Baurecht helfen wir Ihnen, zu Unrecht abgelehnte Genehmigungsansprüche außergerichtlich und gerichtlich durchzusetzen oder auch gegen gesetzeswidrige Nachbarbauvorhaben vorzugehen.

Beratungen im Bereich des Bauplanungsrechts (Bebauungspläne) aber auch öffentlich-rechtliche Nachbarstreitigkeiten z.B. Unterschreitung des Mindestabstands von baulichen Anlagen wie Zäunen, Terrassen oder Anbauten, Schuppen, Garagen im Grenzbereich und daraus resultierender Abwehransprüche der Nachbarn gehören zu unseren Tätigkeitsfeldern.

Auch die Beratung/Vertretung im Rahmen von städtebaulichen Verträgen zwischen Investoren und der öffentlichen Hand (Erschließungsverträge, Durchführungsverträge oder sonstige öffentliche Verträge am Bau) sind Kernleistungen unserer Beratungskompetenz bis hin zur Gestaltung und zum Abschluss einer notariell abschlussreifen Vertragsgestaltung. Auch die Anfechtung von Bebauungsplänen gehört zu unseren Kernkompetenzen.