Nicht selten ist schon unklar, wer überhaupt und in welchem Umfang Erbe ist. Ist eine letztwillige Verfügung unklar formuliert, die Testierunfähigkeit des Erblassers bei dessen Errichtung oder die Frage der wirksamen Ausschlagung der Erbschaft oder der Anfechtung einer Verfügung zweifelhaft, kommt es schnell zu einem Streit zwischen den verschiedenen Erbprätendenten.
Wir helfen Ihnen bei der Auslegung und Prüfung letztwilliger Verfügungen, beraten Sie zu Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft sowie zur Erfolgschancen von deren Anfechtung. Letzteres kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich der Erblasser bei seinem Testat über Umstände geirrt oder sich diese im Nachhinein wesentlich geändert haben.
Wir vertreten Sie fachkundig außergerichtlich bei vergleichsweisen Lösungen ebenso wie bei streitiger Auseinandersetzung gerichtlich in Erbscheins- oder Erbenfeststellungsverfahren.
Unsere Notare nehmen zudem für Sie die sachgerechten Erbscheinsanträge auf.