Erbrecht

Internationales Erbrecht

Erbfälle mit internationalem Bezug gewinnen immer mehr an Bedeutung. Zudem hat die seit 2015 geltende und in der Öffentlichkeit noch recht unbekannte Erbrechtsverordnung der Europäischen Union (EU-ErbVO) zu grundlegenden Veränderungen der Rechtslage geführt, die ein Tätigwerden erfordert.
Wer nämlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, wird unabhängig von seiner Staatsangehörigkeit nach dem Recht des Staates beerbt, wo er seinen Lebensmittelpunkt hat.

Wer dies verhindern möchte, sollte in einer letztwilligen Verfügung eine Rechtswahl zugunsten des Rechts entsprechend seiner Staatsangehörigkeit vornehmen. Was dabei zu beachten ist, erläutern unsere Experten Ihnen gerne.

Zudem unterstützen wir Sie umfassend bei der Abwicklung von Erbfällen mit Auslandsbezug.