Die Testamentsvollstreckung ist ein effektives Mittel der Gestaltung, um die Umsetzung der eigenen Vorstellungen über die Nachfolge sicherzustellen. Der Testamentsvollstrecker kann dabei ein Erbe oder ein Dritter sein. Ihm fällt die Befugnis zur Verwaltung und Verfügung über den Nachlass zu. Während der Testamentsvollstreckung bleibt der Nachlass rechtlich vom Vermögen des Erben getrennt und ist daher vor dessen Gläubigern geschützt. Der Erblasser kann ihm genaue Anordnungen und Auflagen machen, wann er was zu tun oder zu unterlassen hat.
Er kann beispielsweise dem Testamentsvollstrecker Vorgaben zur Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft machen oder eine Dauervollstreckung bis zum Erreichen eines bestimmten Alters des Erben anordnen.
Die Sozietät verfügt über erfahrene Testamentsvollstrecker, die eine solche Aufgabe für Sie übernehmen können. Darüber hinaus vertreten wir Sie bei Streitigkeiten zwischen dem Testamentsvollstrecker und Erben.